Kongenitaler Nävus
Ein angeborenes Muttermal (medizinisch: „kongenitaler Nävus“) ist ein Hautfleck, der bereits bei der Geburt vorhanden ist oder sich kurz danach zeigt. Solche Muttermale kommen bei etwa 1 bis 2 von 100 Neugeborenen vor. Sie treten häufig am Rumpf sowie an Armen und Beinen auf, können jedoch grundsätzlich an jeder Körperstelle vorkommen.
In den meisten Fällen sind sie harmlos. Besonders grosse oder atypische Muttermale sollten jedoch medizinisch überwacht beziehungsweise abgeklärt werden, um mögliche Komplikationen oder – in seltenen Fällen – einen damit verbundenen Symptomkomplex (Syndrom) frühzeitig zu erkennen.
Ein angeborenes Muttermal (medizinisch: „kongenitaler Nävus“) ist ein Hautfleck, der schon bei der Geburt oder kurz danach sichtbar ist. Solche Muttermale kommen bei etwa 1 bis 2 von 100 Neugeborenen vor. Sie treten oft am Rumpf oder an Armen und Beinen auf, können aber überall am Körper vorkommen.
Die meisten dieser Muttermale sind harmlos und bleiben es ein Leben lang. In seltenen Fällen kann sich aus so einem Muttermal aber Hautkrebs (Melanom) entwickeln – vor allem, wenn der Fleck besonders gross ist.
Sehr grosse angeborene Muttermale nennt man auch grosse kongenitale melanozytäre Nävi (kurz LCMN). Diese Flecken sind bei der Geburt kleiner, wachsen aber mit dem Körper mit und können im Erwachsenenalter eine Fläche von über 20 cm² erreichen (etwa so breit wie eine Männerhand). In besonders grossen Fällen spricht man auch von „riesigen“ Muttermalen, die mehr als 40 cm² gross werden können.
Solche grossen Muttermale sind sehr selten – etwa 1 von 20’000 Babys weltweit wird damit geboren. Sie gelten als besonders risikoreich für die Entwicklung von Hautkrebs.
Angeborene Muttermale können verschiedene Brauntöne haben – von hellbraun bis sehr dunkel. Sie können behaart sein, manchmal wachsen auch später noch dickere oder dunkle Haare darauf. Die Farbe und das Aussehen bleiben oft über viele Jahre gleich, können sich aber auch im Laufe der Zeit verändern.
Diese Art von Muttermalen entsteht durch Zellveränderungen während der Schwangerschaft. Es handelt sich dabei um spontane (nicht vererbte) genetische Veränderungen, die zufällig im Mutterleib entstehen. Das bedeutet: Es liegt keine Erbkrankheit vor, und die Eltern können nichts dafür.
Ob ein angeborenes Muttermal entfernt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wenn ein Muttermal auffällig ist oder stört, kann eine operative Entfernung (chirurgische Exzision) sinnvoll sein. In manchen Fällen geschieht dies in mehreren Schritten, besonders bei sehr grossen Flecken.
Bei der Entfernung arbeitet ein interdisziplinäres Team, meist bestehend aus Hautärzten (Dermatologen) und Plastischen Chirurgen. Je nach Grösse des Muttermals kann auch zusätzliche Haut benötigt werden, um die Wunde nach der Operation zu schliessen. Hierfür kann die Haut durch sogenannte Gewebeexpander gedehnt werden – das ist ein Verfahren, bei dem der Körper nach und nach neue Haut bildet.
Nein – nicht jedes angeborene Muttermal muss entfernt werden. Viele sind harmlos und brauchen nur regelmässige Kontrollen. Die Hautärztin oder der Hautarzt entscheidet gemeinsam mit den Eltern, ob und wann eine Entfernung nötig oder sinnvoll ist.